Überschuldung, ein Problem das jeden treffen kann!
Ob Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder der Verlust des Arbeitsplatzes, die Ursachen
die einen in die Schuldenfalle führen können, sind vielfältig. Doch was tun, wenn der Druck
der Gläubiger ständig zunimmt und der Gerichtsvollzieher immer öfter kommt?
Professionelle Hilfe ist der beste Weg, um aus der Schuldenfalle herauszukommen und sich
selbst und seiner Familie eine neue Perspektive zu eröffnen. Schuldnerberatung bedeutet nicht
zwingend den Weg in Richtung Insolvenzverfahren, vielmehr soll das Insolvenzverfahren die
letzte Möglichkeit eines Entschuldungsprozesses darstellen, nachdem alle vorherigen
Möglichkeiten im Rahmen der Schuldnerberatung ausgeschöpft wurden.
Die Ziele unserer Beratung sind es Ihre Existenz zu sichern, Ihnen beratend zur Seite zu
stehen und Sie auch über Ihre Rechte als Schuldner zu informieren, so dass wir gemeinsam
die bestehenden Probleme in den Griff bekommen und einer Lösung zuführen können.
Soziale Schuldnerberatung / Insolvenzberatung erfolgt kostenlos, wenn Sie von Ihren Einkommensverhältissen als bedürftig gelten. In der Regel ist dies der Fall, wenn Sie z.B. ALG-2 beziehen oder nur ein geringes monatliches Einkommen erwirtschaften.
Wir sind berechtigt, für alle Banken und Sparkassen sog. P-Kontobescheinigungen auszustellen.
Beratung zum neuen Insolvenzrecht, welches seit 01.10.2020 in Kraft getreten ist. Neue Verfahrensdauer 3 Jahre.