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SCHUFA-Selbstauskunft kostenfrei

Die SCHUFA muss einmal im Jahr gebührenfrei eine Kopie der von ihr gespeicherten Daten übermitteln, wenn dies von ihr verlangt wird.

Jetzt kostenlose Datenkopie anfordern

Auskünfte des Vollstreckungsportals im Internet nun gebührenpflichtig

Die Übersendung einer Auskunft der im Vollstreckungsportal der Länder gespeicherten Daten können Sie hier veranlassen:

Vollstreckungsportal aufrufen

Rückforderungen der Jobcenter auf Verjährung prüfen lassen

Fordert das Jobcenter zu viel gezahlte Leistungen mit einem Erstattungsbescheid zurück und erlässt in den nächsten vier Jahren keinen sogenannten Durchsetzungsbescheid, kann nach vier Jahren die Rückforderung verjährt sein. Dann müsste der Betrag nicht mehr zurückgezahlt werden.

Die bloße Übersendung von Mahnungen reicht nicht aus, um die Verjährung zu verlängern — das entschied 2025 das Bundessozialgericht.

Tipp: Ältere Rückforderungen des Jobcenters sollten auf Verjährung geprüft werden.

Rückzahlung von Corona-Hilfen

Sachsen hat die Rückzahlung von Corona-Hilfen des Bundes vereinfacht.

Ob Sie von diesen Regelungen betroffen sind und eventuell profitieren können, erfahren Sie hier:

Informationen zur Rückzahlung von Corona-Hilfen

SCHUFA – Löschung der Restschuldbefreiung

Die Speicherdauer der Restschuldbefreiung wurde im März 2023 durch die SCHUFA von drei Jahren auf sechs Monate verringert. Nach dieser Zeit werden auch alle mit der Restschuldbefreiung verbundenen Schulden gelöscht.

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Empfehlung

Beantragen Sie sechs Monate nach der Restschuldbefreiung eine kostenlose Datenkopie, um sicherzustellen, dass die Löschung erfolgt ist.

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Achtung

Wurden während des Insolvenzverfahrens neue Schulden gemacht, sind diese nicht von der Restschuldbefreiung umfasst und können weiterhin den Score beeinflussen.