SCHUFA-Selbstauskunft kostenfrei
Die SCHUFA muss einmal im Jahr gebührenfrei eine Kopie der von ihr gespeicherten Daten übermitteln, wenn dies von ihr verlangt wird.
Die SCHUFA muss einmal im Jahr gebührenfrei eine Kopie der von ihr gespeicherten Daten übermitteln, wenn dies von ihr verlangt wird.
Die Übersendung einer Auskunft der im Vollstreckungsportal der Länder gespeicherten Daten können Sie hier veranlassen:
Fordert das Jobcenter zu viel gezahlte Leistungen mit einem Erstattungsbescheid zurück und erlässt in den nächsten vier Jahren keinen sogenannten Durchsetzungsbescheid, kann nach vier Jahren die Rückforderung verjährt sein. Dann müsste der Betrag nicht mehr zurückgezahlt werden.
Die bloße Übersendung von Mahnungen reicht nicht aus, um die Verjährung zu verlängern — das entschied 2025 das Bundessozialgericht.
Tipp: Ältere Rückforderungen des Jobcenters sollten auf Verjährung geprüft werden.
Sachsen hat die Rückzahlung von Corona-Hilfen des Bundes vereinfacht.
Ob Sie von diesen Regelungen betroffen sind und eventuell profitieren können, erfahren Sie hier:
Die Speicherdauer der Restschuldbefreiung wurde im März 2023 durch die SCHUFA von drei Jahren auf sechs Monate verringert. Nach dieser Zeit werden auch alle mit der Restschuldbefreiung verbundenen Schulden gelöscht.
Beantragen Sie sechs Monate nach der Restschuldbefreiung eine kostenlose Datenkopie, um sicherzustellen, dass die Löschung erfolgt ist.
Wurden während des Insolvenzverfahrens neue Schulden gemacht, sind diese nicht von der Restschuldbefreiung umfasst und können weiterhin den Score beeinflussen.